Umweltschutz ist bei der Planung ein oberstes Gebot. Ein besonderes Augenmerk legen wir deshalb immer auf den Energiestandard unserer Objekte. Gemeinsam mit unserem Energieberater entwickeln wir ein stimmiges Energiekonzept für jede unserer Immobilien. Durch die Ausstattung mit modernster Haustechnik und durch bauliche Maßnahmen, die den Wärmeschutz erheblich verbessern, können Sie nicht nur Energie sparen, sondern auch viel Geld. Wir prüfen für Sie sorgfältig, welche Förderprogramme bei der Finanzierung zum Einsatz kommen können.
Die nachfolgende Liste soll Ihnen ohne Anspruch auf Vollständigkeit schon einmal einen Überblick über Umweltschutz und Energiekonzepte am Bau und mögliche KfW-Fördermittel geben. Alle weiterführenden Fragen klären wir mit Ihnen gern im persönlichen Gespräch. Informationen und Terminvereinbarungen unter Tel. 0345 20 82 888 oder 0170 98 72 466.
Die aktuellen Erkenntnisse über die Klimaerwärmung haben die Bundesregierung veranlasst, den Klimaschutz zu einem ihrer Hauptanliegen zu machen. Zentraler Punkt ist der Ausstoß an CO2 (Kohlendioxyd), einem so genannten Treibhausgas. Es wird bei der Energiegewinnung durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe freigesetzt, wie Kohle, Erdöl oder Erdgas.
Um dies zu erreichen, wurden Gesetze erlassen, welche die Reduzierung des Energiebedarfs vorschreiben und Anreize gegeben, diese Reduzierung aus eigenem Entschluss zu unterstützen. Konkret für den Immobilienbereich heißt das:
Hier handelt es sich um die Abkürzung für die sogenannte „Energieeinsparverordnung", die bundesweit gilt. Sie legt verbindliche Obergrenzen für den Energiebedarf fest, der in einem Gebäude für Heizung und Warmwassererzeugung verbraucht werden darf.
Außerdem wurden Fördermaßnahmen beschlossen für Bauvorhaben, bei denen im Altbau der Energieverbrauch deutlich reduziert, oder im Neubau von vornherein geringer gehalten wird, als es selbst die EnEV vorschreibt.
Er dokumentiert die Energiebilanz eines Gebäudes und zeigt den jeweiligen Energiebedarf oder Energieverbrauch bei der Nutzung, je nachdem, ob Neu- oder Altbau. Er ist bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes auszustellen, ebenso bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Ausgestellt wird er von einem Energieberater mit entsprechender Qualifikation.