Verantwortlich dafür ist die „Kreditanstalt für Wiederaufbau", kurz KfW. Sie wurde nach dem Krieg per Gesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, im staatlichen Auftrag Fördermaßnahmen (insbesondere Finanzierungen) durchzuführen, die dem Umweltschutz dienen. Die KfW ist damit eine Anstalt des Öffentlichen Rechts mit 80% Anteilen des Bundes und 20% der Länder.
Je nach Art des Bauvorhabens stellt die KfW drei grundsätzliche Förderprogramme zur Verfügung, die unmittelbar auf den Umweltschutz abzielen:
Diese spezifizieren sich wie folgt:
Es untergliedert sich in „Standard" und „Öko - Plus".
„Standard" fördert allgemeine Modernisierungsmaßnahmen, „Öko - Plus" fördert Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und der Modernisierung der Heiztechnik.
Zielgruppe: Altbausanierung
Es fördert wie „Öko - Plus" Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und der Heiztechnik und orientiert sich dabei in verschiedenen Abstufungen an den in der EnEV festgelegten Höchstgrenzen für den Energiebedarf.
Zielgruppe: Altbausanierung
Es fördert Bauvorhaben, die in ihrem Energiebedarf die Vorgaben der EnEV noch deutlich unterschreiten und insbesondere regenerierbare Energie mit einbeziehen, also Energieträger, die sich nicht verbrauchen und kein CO2 abwerfen (Solarenergie, Erdwärme, Energie aus Wasser- und Windkraftanlagen, sowie Pelletheizungen und Fernwärme).
Zielgruppe: Neubau
Die einzelnen Förderprogramme können miteinander verbunden werden.
Alle weiterführenden Fragen klären wir mit Ihnen gern im persönlichen Gespräch. Informationen und Terminvereinbarungen unter Tel. 0345 20 82 888 oder 0170 98 72 466.